Geburtsurkunde aus Italien in Zürich beglaubigt übersetzen

Sie sind aus Italien in die Schweiz ausgewandert und brauchen nun eine notariell beglaubigte Übersetzung Ihrer italienischen Geburtsurkunde, um eine (neue) Ehe zu schliessen, sich einbürgern zu lassen, ein Kind zu adoptieren oder Ihr eigenes Kind anzuerkennen?

Dann stehen wir Ihnen als echt Schweizer Übersetzungsbüro gerne zur Verfügung.

Die über die Geburt einer Person bescheinende Geburtsurkunde, die in der Schweiz mitunter auch als Geburtsschein bezeichnet wird, gehört neben der Heiratsurkunde, der Partnerschaftsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

Bei der Geburtsanzeige muss dem Zivilstandsamt, sei es in Italien oder in der Schweiz, in der Regel eine Reihe von Angaben zu der Geburt (Geburtsort, Geburtsdatum und Geburtszeitpunkt), zu dem geborenen Kind (sein weibliches oder männliches Geschlecht, Vorname bzw. Vornamen) und zu der Mutter und dem Vater gemacht werden und diese dabei noch durch geeignete Nachweise (wie Eheurkunde, Geburtsurkunde, Personalausweis der Anzeigenden und Betroffenen) zu belegen.

Anstelle des Geburtsortes wird in der Schweiz in amtlichen Dokumenten bzw. Ausweisen jeweils der in anderen Ländern unbekannte Heimatort angegeben, was beim Ausfüllen von nicht schweizerischen Formularen oder beim Übersetzen der aus anderen Ländern stammenden Unterlagen ziemlich oft zu Schwierigkeiten führen kann.

Wollen Sie Ihre in Italien ausgestellte Geburtsurkunde von Italienisch auf Schweizer Deutsch übersetzen, um Ihre zivilstandsamtlichen Formalitäten in der Schweiz rasch, kostengünstig und unkompliziert zu erledigen? Scannen Sie oder machen Sie anderweitig ein Foto Ihrer italienischen Geburtsurkunde und senden Sie dieses an unsere E-Mail-Adresse: office@dialektikusplus.ch oder per WhatsApp an die Telefonnummer: +41 79 821 03 00. Innert kurzer Zeit bekommen Sie dann unsere unverbindliche Offerte. Die Lieferung der Übersetzung erfolgt innerhalb der Schweiz bequem per A-Post. Die Rechnung samt Eizahlungsschein erhalten Sie jeweils mit der Übersetzung.